Vorteile & Finanzen

Für die Errichtung eines Fonds genügen auch kleinere Vermögenswerte als für eine eigenständige Stiftung. Für den Mitstifter entfällt der mit Gründung einer eigenen Stiftung verbundene erhebliche Aufwand weitgehend. Die gemeinsame Verwaltung und Bewirtschaftung des Fondsvermögens durch die Stiftung Succursus hat zudem den Vorteil, dass durch eine breitere Anlage und eine höhere Anlagesumme höhere Erträge erzielt werden können und die Sicherheit steigt. So lassen sich die zweckgebundene Fondsvermögen kostengünstig und effizient verwalten.

Bei der Zuwendung von Vermögen an die Stiftung Succursus bestehen zudem steuerliche Abzugsmöglichkeiten. Nicht nur juristische Personen, auch natürliche Personen können Einlagen und Spenden in die Fonds bis zu einer bestimmten Grenze vom steuerbaren Einkommen abziehen. Die Stiftung Succursus gewährleistet in Absprache mit der Steuerverwaltung, dass nur Fonds aufgenommen werden, welche diese Voraussetzungen erfüllen. Zuwendungen von Todes wegen sind übrigens zu 100% von der Erbschaftssteuer befreit.

Wesentlich ist auch, dass der Mitstifter – im Rahmen der rechtlichen Schranken – selbst über die Verwendung der Vermögenswerte bestimmen kann. Ohne dass er eine eigene Stiftung gründen muss, ist gewährleistet, dass die von ihm gestifteten Vermögenswerte nur an von ihm als förderungswürdig betrachtete Projekte zukommen.

Schliesslich entfallen für den Mitstifter der ganze Aufwand der Vermögensverwaltung sowie die Kosten der Buchführung.

Ihre Kontaktaufnahme ist jederzeit herzlich willkommen – wir informieren Sie detailliert und beraten Sie gerne.