Funktionsweise Stiftung

1. Zweck

Die Stiftung Succursus bezweckt Personen (Mitstifter), “welche zu Lebzeiten oder von Todes wegen Vermögenswerte einem bestimmten wohltätigen oder gemeinnützigen Zweck zukommen lassen wollen, ein Gefäss zu bieten.” Die Stiftung ist damit in erster Linie eine Dienstleistungsorganisation, die alle möglichen Hilfestellungen bieten will, um Vermögen gemeinnützig einzusetzen. Die Mitstifter sind grösstenteils vom Aufwand entbunden, der mit der Gründung und Führung einer eigenen Stiftung verbunden ist. All diese Arbeiten leistet die Stiftung Succursus. Der Mitstifter kann unter dem Dach der Stiftung Succursus auf einfachstem Weg eine Art Stiftung in Form eines Fonds errichten und sich auf die Erfüllung des Zwecks seines Fonds konzentrieren. So sind Fonds bereits ab einer finanziellen Grössenordnung von Fr. 100’000.00 sinnvoll. Bei kleineren Beträgen erfüllen zweckbestimmte Schenkungen an die Stiftung Succursus einen ähnlichen Zweck.

 

2. Die Aufgaben der Stiftung Succursus

Während der Stifter zusammen mit der von ihm eingesetzten Fondsleitung die Erfüllung der Fondszwecke kontrolliert oder selbst realisiert, ist die Stiftung Succursus insbesondere für Folgendes zuständig:

  • Vermögensverwaltung
  • Kontakte zu den Behörden (z.B. Aufsicht)
  • Juristische und steuerrechtliche Fragen
  • Buchhaltungs- und Revisionsfragen
  • Übernahme administrativer Arbeiten
  • Beratung der Fonds

 

3. Organisation

Geleitet und überwacht wird die Stiftung Succursus durch einen Stiftungsrat, der nach den Geboten von Professionalität und höchster Integrität ausgewählt wird. Er nimmt zu Beginn auch operative Aufgaben wahr. Als Mitglieder des Stiftungsrates werden demnach nicht in erster Linie bekannte Persönlichkeiten gesucht, sondern Personen, die Zeit und Willen zur effektiven Mitarbeit haben.

Während der Aufbauphase arbeitete der Stiftungsrat ehrenamtlich. Mit zunehmendem Wachstum der Stiftung wurden ab 2018 angemessene Entschädigungen ausgerichtet, um die Professionalität und eine ausreichende zeitliche Verfügbarkeit sicherzustellen. Langfristig ist eine kleine, selbständige Geschäftsführung durch beauftragte oder angestellte Personen vorgesehen.

 

4. Vermögensvorteile

Ein Hauptvorteil einer Sammelstiftung – nebst der professionellen Beratung und Betreuung – liegt in der gemeinsamen Vermögensverwaltung. Dadurch werden Kosteneinsparungen möglich – Einsparungen, welche die administrativen Kosten der Stiftung bei weitem übersteigen. Modellrechnungen zeigen, dass die Kosten einer gemeinsamen Vermögensanlage auf weniger als die Hälfte der Kosten von einzelnen Privatkunden gesenkt werden können.

Ein zweiter Hauptvorteil der Stiftung sind Steuervorteile bei Zuwendungen.

 

5. Individualität gewährleisten

Die Fondsstruktur garantiert, dass jeder Mitstifter – trotz der gemeinsamen Vermögensverwaltung – mit dem von ihm gestifteten Vermögen seine selbst gewählten Ziele anstreben kann. Der Entscheid über die Verwendung der gestifteten Vermögenswerte und der daraus erwirtschafteten Beträge liegt in der Hand der Fondsleitung, welche zu Lebzeiten durch die Mitstifter kontrolliert oder gar geführt werden kann. Die Stiftung Succursus wacht lediglich über die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen. Jeder Fonds kann auch unter seinem eigenen Namen auftreten.