Weitere Ideen für Ihren Fonds

Ferienfonds

Die Möglichkeit, nicht nur Ferientage zu haben, sondern Ferien fernab des Wohnortes zu verbringen, ist nicht mehr ein Statussymbol. Ferien sind für die meisten Menschen zu einem wichtigen Höhepunkt des Jahres geworden – wie früher die lokalen Feste oder kirchlichen Feiertage. Wer sich keine Ferien leisten kann, hat persönlich und gesellschaftlich ein Defizit.

Fürsorgeempfängerinnen und -empfänger haben in der Regel kein Geld für Ferien. Kein Geld und keine Zeit für Ferien haben Personen in prekären Arbeitsverhältnissen und oft auch alleinerziehende Elternteile.

Der Ferienfonds will einzelnen solchen Personen einmal einen Ferienaufenthalt finanzieren und das nötige Sackgeld zur Verfügung stellen. Das kann eine Pauschalreise für Alleinstehende sein, das können gemeinsame Ferien von Eltern und Kindern sein oder ein Ferienlager für die Kinder, verbunden mit einer Auszeit für die Eltern.

 


Work-up-Fonds

1. Ziel und Vorgehensweise

Arbeitslosen (=Arbeitssuchenden) soll mit einer Anschubfinanzierung und fachlicher Unterstützung die Möglichkeit geboten werden, für sich selbst neue Arbeitsplätze zu schaffen. Entsprechend den Fähigkeiten und Neigungen der jeweiligen Gruppe von Projektteilnehmern können diese ihre Geschäftsideen (neue oder herkömmliche) selbst definieren. Ist das Projekt erfolgreich, werden die Arbeitsplätze in einer neu entstandenen Firma “in die Freiheit entlassen”. Scheitert das Projekt, nehmen die Teilnehmer, neben den verdienten Lohnanteilen, Erfahrungen und Qualifikationen für ihren weiteren Weg mit.

2. Grundüberlegungen

  • Workout ist ein Unwort der Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre. Work-up soll das Gegenteil bedeuten, nämlich neue Arbeitsfelder erschliessen und Arbeitsplätze schaffen.
  • Die Arbeitssuchenden sollen in Eigeninitiative für sich selbst und ihre Kolleginnen und Kollegen neue Arbeitsplätze aufbauen.
  • Arbeitslosenprojekte, welche die lokale bestehende Wirtschaft nicht konkurrenzieren dürfen, sind immer nur Lückenbüsser-Projekte. Wenn Arbeitslosenprojekte den bestehenden Firmen Aufträge abwerben, erfüllen sie damit unter dem Titel Förderung des Wettbewerbs eine Zusatzaufgabe.
  • Anschubsfinanzierungen solcher Projekte sind, ebenso wie die Subventionierung von Privatfirmen und die Bereitstellung von Risikokapital aus der Wirtschaft, absolut legitim.

3. Grundsätze des Work-up-Projektes

  • Work-up ist ein Selbsthilfeprojekt; Arbeitssuchende suchen ihre Arbeitsfelder selbst.
  • Auch die Kaderpositionen werden mit Arbeitssuchenden besetzt.
  • Jede Anstellung im Projekt ist befristet – ausser, wenn ein Projekt sich als selbständig überlebensfähige Firma erweist und abgespaltet werden kann.
  • Fachleute ohne Beschäftigungsprobleme wirken nach Bedarf als Supporter (Förderer) aktiv in den Projekten mit – sei es mit Teilzeit oder Vollzeitanstellung.
  • Von aussen soll nicht ersichtlich sein, wer ohne Beschäftigungsprobleme als Supporter mitwirkt oder als Arbeitssuchender Projektadressat ist.
  • Aussenstehende Fachleute werden als “Paten” für Qualitätsüberwachung und als Ideenlieferanten beigezogen.
  • Die Arbeit soll nicht nur Zeit beanspruchen und Lohn generieren, sondern auch Freude und Befriedigung bringen.
  • Alte und junge Arbeitssuchende wirken zusammen, der Arbeitsplatz ist ein idealer Ort, an dem sich Jung und Alt gegenseitig helfen.
  • Verschiedene Projekte von Work-up (und ausgegliederte überlebensfähige Firmen) arbeiten solidarisch zusammen und bilden ein Netzwerk.
  • Die Arbeit wird nach Leistung bezahlt. Die Leistungsbemessung wird auch projektintern offen gelegt. Wer – in einer bestimmten Situation oder langfristig
  • weniger Leistung erbringt, soll nicht entlassen, sondern kann zu einem tieferen Satz entschädigt werden.
  • Jeder Projektteilnehmer leistet auch einen Teil Gratisarbeit – als Gegenleistung zur Förderung durch die Stiftung Succursus.

4. Mögliche Projekte als Anregung

  • Schweizer Fast Food: Rösti und Chäshörnli statt Kebab und Hamburger;
  • Die Alleskönner: Kleinreparaturen im und ums Haus – von verschiedenen fachkundigen Handwerkern;
  • EDV & Co.: Niederschwellige Beratung für ältere, technikungewohnte Menschen;
  • Wir übernehmen den Bürokram: Sekretariatsarbeiten, Personaladministration, Buchhaltung und Telefondienst für Kleinfirmen – und für alle Work-up- Projekte der Stiftung Succursus

Energiefonds

Der Ingenieur Peter Müller entschliesst sich, einen Betrag von anfänglich Fr. 50’000.00 für die Förderung von alternativen Energien im Kanton St. Gallen zur Verfügung zu stellen. Er beabsichtigt, die finanziellen Mittel jährlich zu erhöhen und hat sich mittels Erbvertrag zugunsten der Stiftung verpflichtet, im Falle seines Todes mindestens 20% seines Nettonachlasses in diesen Fonds einzuschliessen.

Der Zweck des Fonds ist es, dem Kanton St. Gallen die nötige finanzielle und technische Unterstützung zur Verfügung zu stellen, um längerfristig eine ausreichende Versorgung mittels alternativer Energien zu erhalten. Dazu soll die Forschung in diesem Bereich verstärkt und konkrete Projekte in den Gemeinden gefördert werden.

Die Fondsleitung besteht aus dem Fondsgründer Peter Müller, seiner Ehefrau Maria Müller und einem bis zwei weiteren Mitgliedern. Peter Müller selbst begleitet Projekte vor Ort und stellt so den optimalen Einsatz der Mittel sicher.


Joachim Meyer Kirchenfonds

Herr Joachim Meyer hat von seinem Vater ein Mehrfamilienhaus ererbt. Er überträgt das Eigentum dieses Mehrfamilienhauses der Stiftung Succursus, und die Erträge fliessen in den Joachim Meier Kirchenfonds. Bis zu seinem Ableben ist die Vermögensübertragung teilweise nutzniessungsbelastet, indem die Stiftung die Hälfte des Nettoertrages der Liegenschaft – mindestens aber ein Drittel des Bruttoertrages – alljährlich zur Deckung seines Lebensunterhaltes an den Stifter geht.

Die darüber hinausgehenden Erträgnisse der Liegenschaft – nach dem Ableben von Joachim Meyer die gesamten Nettoerträge der Liegenschaft – sind zu folgendem Zweck zu verwenden: Mit den Erträgnissen sollen Beiträge an den Unterhalt und die Renovation von Kapellen und Kirchen im Kanton St. Gallen gesprochen werden.

Zudem verfolgt der Fonds den Zweck, die Wohnungen in der von Joachim Meyer eingebrachten Liegenschaft nach sozialen Gesichtspunkten zu verwalten und zu vermieten, d.h. insbesondere Personen zur Verfügung zu stellen, die auf günstige und familienfreundliche Wohnungen angewiesen sind.